Um in Umweltzonen von Städten einfahren zu dürfen, benötigt ihr Fahrzeug eine gültige Feinstaubplakette. Ihre KÜS-Prüfingenieure stellen Ihnen diese gerne nach Prüfung der möglichen Plakette aus.
Feinstaubplakette
Was man dazu wissen sollte!
Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 5. Dezember 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzugekommen. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren. Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, können Sie schnell und unkompliziert anhand Ihrer Fahrzeugdokumente bestimmen – nutzen Sie einfach unseren Feinstaubrechner.
Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie selbstverständlich bei den Prüfingenieuren der KÜS.
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Welche Plakette bekommt Ihr Fahrzeug?