Einmalig nach Einbau einer Gasanlage muss eine Gassystemeinbauprüfung durchgeführt werden. Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Gassystemeinbauprüfung
Die GSP ist die Gassystemeinbauprüfung für Kraftfahrzeuge, die auf Gasantrieb umgerüstet wurden. Die Gassystemeinbauprüfung wird von Prüfingenieuren anerkannter Prüforganisationen und amtlich anerkannten Sachverständigen einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt ist, durchgeführt. Eine Anlage nach der Regelung ECE-R115 ist erkennbar an der Genehmigungsnummer der Anlage: z. B. R115-000001. Bei Gasanlagen, die nicht nach der ECE-R115 genehmigt sind, wird eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich, die nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird.
- Die GSP umfasst die Überprüfung folgender Punkte:
- Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
- Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch)
- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- Verwendungsbereich (darf die Gasanlage in diesem Fahrzeug verbaut werden?)
- Zustand der Gasanlage
- Vorgeschriebenen Befestigung und Einbau der Einzelkomponenten
- Dichtheit der Gasanlage
- Folgende Papiere sind zur GSP mitzubringen:
- Fahrzeugpapiere
- Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115
- Benutzerhandbuch
- Einbauhandbuch
Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.