Einmalig nach Einbau einer Gasanlage muss eine Gassystemeinbauprüfung durchgeführt werden. Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Gassystemeinbauprüfung

Die GSP ist die Gassystemeinbauprüfung für Kraftfahrzeuge, die auf Gasantrieb umgerüstet wurden. Die Gassystemeinbauprüfung wird von Prüfingenieuren anerkannter Prüforganisationen und amtlich anerkannten Sachverständigen einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt ist, durchgeführt. Eine Anlage nach der Regelung ECE-R115 ist erkennbar an der Genehmigungsnummer der Anlage: z. B. R115-000001. Bei Gasanlagen, die nicht nach der ECE-R115 genehmigt sind, wird eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich, die nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird.

Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

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