Gespanne wie Anhänger oder Caravans können bis zu 100 k/h schnell fahren, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt werden.
Tempo-100-Plakette
Mit Ihrem Gespann bis zu 100 km/h schnell fahren
Gespanne wie Anhänger oder Caravans dürfen regulär nur bis zu 80 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen bis zu 100 km/h fahren zu dürfen. Dazu muss Ihr KÜS-Prüfingenieur vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers überprüfen und für Sie eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle erstellen.
- Für welche Fahrzeuge ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO anwendbar?
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100-km/h-Zulassung hat
Technische Voraussetzungen
Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger muss laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.
Tempo-100-Flyer
Lesen Sie mehr
Der Tempo-100-Rechner
Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mittels unseres Tempo-100-Rechners oder einfach von unseren KÜS-Prüfingenieuren vor Ort bestimmen lassen.
Tempo-100-Rechner
Einfach berechnen